Braunschweig - Urlauber müssen sich an Bord von Billigfliegern zumindest in Deutschland nicht mehr Sorgen um die Flugsicherheit machen als bei etablierten Fluggesellschaften. Das sagte eine Sprecherin des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) in Braunschweig.
Demnach seien bei den Stichproben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) an deutschen Flughäfen seien Billigflieger bislang nicht negativ aufgefallen. In Griechenland war am Wochenende nahe Athen eine Maschine der privaten zyprischen Charterfluggesellschaft Helios-Airways abgestürzt, möglicherweise auf Grund technischer Probleme.
Alle Fluggesellschaften mit Start- und Landeerlaubnis in Deutschland müssen die Standards der International Civil Aviation Organisation (ICAO) erfüllen. Mängel, die bei den Kontrollen entdeckt wurden, sind dabei nicht auf die kleinen Airlines beschränkt: «Die Beanstandungen bei Stichproben gehen quer durch alle Gesellschaften», sagt die Sprecherin des LBA.
Sind sich Urlauber dennoch unsicher, welche Fluggesellschaft sie wählen sollen, können sie beim Bürgertelefon des Luftfahrt-Bundesamt anrufen, rät Markus Kirschneck, Flugkapitän und Sprecher der Piloten-Vereinigung Cockpit. «Für Kunden ist es fast unmöglich, eine gute Airline zu erkennen», sagt Kirschneck. Indizien könnten das Erscheinungsbild in der Kabine oder das Verhalten des Personals sein. «Außerdem können sie sich an Fluggesellschaften orientieren, die jahrelang sicher geflogen sind», sagt der Pilot.
Für Fluggesellschaften, die ihre Betriebserlaubnis in Deutschland oder in der Europäischen Union erhalten, gelten einheitliche Standards, sagt die Sprecherin des LBA. Seit 1992 regelt eine EU-Verordnung, welche Nachweise von einer Fluggesellschaft erbracht werden müssen, damit eine in der EU ansässige Fluggesellschaft den Flugbetrieb aufnehmen darf. Das seien sowohl flugbetriebliche Voraussetzungen als auch Standards für Instandhaltung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
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