Aktuelle Zeit: Freitag 29. März 2024, 08:50

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 24 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3  Nächste
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Funkscanner?
BeitragVerfasst: Samstag 3. September 2016, 13:48 
Offline

Registriert: Montag 19. August 2013, 18:33
Beiträge: 6194
Wohnort: Schkeuditz
Hallo,
also erstens muss ich Dich darauf hinweisen, dass das Abhören von BOS-Funk verboten ist, da gibt es auch keine "Grauzone" auf die man sich berufen kann. Was bei uns im BOS-Funk läuft geht niemand anderen etwas an. Während bei uns in der Feuerwehr hauptsächlich harmlose Daten gesendet werden, so werden im Rettungsdienstbereich zum Beispiel auch mal sensibele Daten gesendet.

Davon mal abgesehen, bis auf einzelne FF's in Leipzig funkt in LE niemand mehr analog. Sowohl BF, als auch Pol und auch RD (mal die angeschlossenen Unternehmen außen vor, wie zum Beispiel Krankentransport Ost-West) sind bereits komplett auf Digitalfunk umgestellt.
Selbst der Kreis Nordsachsen ist schon zu rund 95 % (geschätzt) auf den Digitalfunk umgestellt - wir in Schkeuditz funken z.B. nur noch Digital.

Ich denke mal da wirst Du also nicht mehr viel empfangen können ;).


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Funkscanner?
BeitragVerfasst: Samstag 3. September 2016, 19:09 
Offline

Registriert: Mittwoch 16. September 2009, 17:15
Beiträge: 519
Wohnort: Leipzig
@Kilgore
danke für den Hinweis, aber da wo ich arbeite funkt der RD noch analog. Deswegen hatte ich das ja auch so im vorherigen Post formuliert.

Du sagst ja dass das abhören von BOS funk verboten ist, dann darfst du (oder jeder andere) aber auch keinen Flugfunk abhören. Also könnte man das Thema auch gleich löschen oder?

Wegen der im RD Funk gesprochenen Daten ist es mir egal, ich hören jeden Dienst so viele Patientendaten dass ich wenn ich wollte schon eine ganze Datenbank zum Verkauf hätte. Da ist mir egal was sonst noch läuft.

Bei mir soll der nur vor dem Dienst laufen damit ich weiß ob ich normal eher auch langsamer zur Wache fahren kann. Wenn die Kollegen 17:30 alarmiert werden brauche ich nicht 17:40 in der Wache sein, da reicht dann auch 18 Uhr :D

Also mal ganz entspannt ;)

_________________
Grüße Stefan

Meine Bilder bei Jetphotos.net


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Funkscanner?
BeitragVerfasst: Samstag 3. September 2016, 20:08 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 29. April 2005, 19:14
Beiträge: 3446
Selbstverständlich ist das Abhören von Flugfunk ebenfalls nicht zulässig!!! Aber der Besitz der Geräte ist erlaubt, auch wenn das etwas schizophren anmutet.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Funkscanner?
BeitragVerfasst: Mittwoch 7. September 2016, 22:36 
Offline

Registriert: Montag 19. August 2013, 18:33
Beiträge: 6194
Wohnort: Schkeuditz
Eddi hat geschrieben:
@Kilgore
danke für den Hinweis, aber da wo ich arbeite funkt der RD noch analog. Deswegen hatte ich das ja auch so im vorherigen Post formuliert.

Du sagst ja dass das abhören von BOS funk verboten ist, dann darfst du (oder jeder andere) aber auch keinen Flugfunk abhören. Also könnte man das Thema auch gleich löschen oder?

Wegen der im RD Funk gesprochenen Daten ist es mir egal, ich hören jeden Dienst so viele Patientendaten dass ich wenn ich wollte schon eine ganze Datenbank zum Verkauf hätte. Da ist mir egal was sonst noch läuft.

Bei mir soll der nur vor dem Dienst laufen damit ich weiß ob ich normal eher auch langsamer zur Wache fahren kann. Wenn die Kollegen 17:30 alarmiert werden brauche ich nicht 17:40 in der Wache sein, da reicht dann auch 18 Uhr :D

Also mal ganz entspannt ;)


Wer sagt denn, dass ich einen Scanner besitze ? Ich bin vermutlich einer der wenigen Spotter, die eben nicht selbst mitlauschen...

Auch wenn Du den BOS-Funk im Rahmen deiner Schichtvorbreitung abhörst, es ist trotzdem nicht rechtens. Das Gesetz sagt hier ganz eindeutig - Kanäle die einen nicht betreffen sind nicht abzuhören, dass gilt für Flug- und BOS-Funk. Solange Du nicht im Dienst bist sind die Nachrichten nicht für Dich bestimmt, dass gilt auch für den Weg zur Arbeit ;).

Es soll auch schon Feuerwehrangehörige gegeben haben, die bei sowas tierisch auf die Nase gefallen sind, von daher würde ich das nicht so locker nehmen...

Rein theoretisch darf ich als FF`ler auch im Gerätehaus nicht den Fahrzeugfunk laufen lassen, wenn ich nicht unmittelbar am Einsatzgeschehen beteiligt bin. Wird bei uns sogar so gehandhabt. Sobald die Nachrücker mitbekommen, dass "Kräfte und Mittel ausreichen" ist der Funk aus. Für eine dann ggf. doch noch notwendige Nachalarmierung gibt es Pager oder notfalls auch "Draht".


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Funkscanner?
BeitragVerfasst: Mittwoch 7. September 2016, 23:44 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 10. Juni 2005, 12:57
Beiträge: 3847
Wohnort: Leipzig
Ach André, jetzt komm mal wieder runter. Das Gesetz sagt auch aus, innerhalb geschlossener Ortschaften ist maximal 50 km/h zu fahren. Wer macht denn das schon? (Außer mir - es ist einfach immer wieder eine Freude mit anzusehen, wenn sich die Fahrer von BMW, Opel und VW eintoben.) :roll: :lol:
Du rennst doch beim Spotten auch mit Pager rum. Da wirst du wohl kaum von Freiroda zum Gerätehaus stürmen (bei max. 50km/h am Flughafen und innerhalb von Schkeuditz). Insofern ist so eine Regelung doch Schwachsinn.
Zumal innerhalb der EU und EFTA-Staaten sowieso jeder diesbezüglich sein eigens Süppchen kocht. Solange dies so bleibt, können wir auch scannen. ;)

_________________
Bild
JetPhotos.net
Ciao!


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Funkscanner?
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. September 2016, 00:22 
Offline

Registriert: Montag 19. August 2013, 18:33
Beiträge: 6194
Wohnort: Schkeuditz
Sascha hat geschrieben:
Ach André, jetzt komm mal wieder runter. Das Gesetz sagt auch aus, innerhalb geschlossener Ortschaften ist maximal 50 km/h zu fahren. Wer macht denn das schon? (Außer mir - es ist einfach immer wieder eine Freude mit anzusehen, wenn sich die Fahrer von BMW, Opel und VW eintoben.) :roll: :lol:
Du rennst doch beim Spotten auch mit Pager rum. Da wirst du wohl kaum von Freiroda zum Gerätehaus stürmen (bei max. 50km/h am Flughafen und innerhalb von Schkeuditz). Insofern ist so eine Regelung doch Schwachsinn.
Zumal innerhalb der EU und EFTA-Staaten sowieso jeder diesbezüglich sein eigens Süppchen kocht. Solange dies so bleibt, können wir auch scannen. ;)


Du, ich bin ganz ruhig - ich habe nur auf die Sachlage aufmerksam gemacht.

Doch, je nach Einsatzstichwort (wir haben Klartext auf dem Paer ;) ) rücke ich auch vom LEJ aus ab - bei Freiroda kommt es dann wirklich drauf an was los ist. Vom Tanklager (West) bin ich schon mehrmals aus abgerückt.
Das ich mich dann nicht so ganz an die Geschwindigkeiten halte ist dann auch logisch - muss ich aber auch nicht ;).

§35 der StVO räumt mir als Angehörigem der Feuerwehr Sonderrechte ein, denn sobald ich alarmiert werde bin ich Feuerwehrmann im Einsatz (wir haben das in der Verkehrsschulung definitiv geklärt, die Sonderrechte sind nicht Fahrzeug-, sondern eben Personen gebunden). Ich darf unter Berücksichtigung der Umstände die Verkehrsregeln angemessen(!) überschreiten - es darf aber nichts dabei passieren ;). Dies ist aber kein Freibrief zum rücksichtslosen rasen.

Sollte dabei doch mal ein Foto entstehen kommt es halt drauf an - in der Regel ist die Rechtsprechung hier zwar eindeutig, doch gerade in jüngster Vergangenheit gibt es immer wieder Ausnahmen. Es ist halt eine Gratwanderung - aber zum Beispiel 70 km/h in der Innenstadt sind definitiv ein No-Go ;).

Mein Problem dabei zusätzlich ist, dass ich meine Sonderrechte nicht nach außen hin kenntlich machen kann, bzw. darf (sprich blaues Blinklicht).
Wegerecht nach §38 StVO habe ich jedoch nicht, heißt wenn mir jemand keinen Platz macht muss ich damit leben - in Schkeuditz ist das allerdings dank Sirenenalarmierung kein Problem. Sobald der Hahn kräht wissen zumindest die Schkeuditzer Bescheid und machen meist Platz wenn ein Fahrzeug mit Warnblinker ankommt...

Du kannst aber einen Pager nicht mit einem Scanner vergleichen. Ein Pager meldet sich nur, wenn eine der auf meinem Pager programmierten Schleifen aufläuft, sprich wenn es mich betrifft (sprich für mich relevante Mitteilung)! Sonst bekomme ich nichts von meinem Pager mitgeteilt... ;).


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Funkscanner?
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. September 2016, 18:44 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 10. Juni 2005, 12:57
Beiträge: 3847
Wohnort: Leipzig
Öhm, §35 StVO trifft nur auf die genannten Institutionen, also in deinem Fall die Feuerwehr im Einsatz, zu. Privatpersonen sind davon ausgeschlossen!
Ein Fahren mit Warnblinker oder ähnlichen (hier in Wiederitzsch haben viele den Schriftzug Feuerwehr an der Sonnenblende) befreit auch nicht von der StVO §16 (2). Ihr fahrt also alle entgegen der StVO.
Das mit dem Wegerecht ist sowieso eine eigene Sache. Wenn bei einem Einsatz der RTW vor dem NEF fährt (der RTW müsste dann zum NAW werden), dann hat das darauf folgende NEF KEIN Wegerecht. Die Nutzung von Sondersignalen und damit Wegerecht ist rechtswidrig. Sind immer spannende Fälle in der Verkehrssprechung. Nach außen ist das aber nciht erkennbar, deswegen hält man trotzdem an.

_________________
Bild
JetPhotos.net
Ciao!


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Funkscanner?
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. September 2016, 20:10 
Offline

Registriert: Mittwoch 16. September 2009, 17:15
Beiträge: 519
Wohnort: Leipzig
Ich denke wir alle wissen um die Gesetzeslage bezüglich der Scanner. Was jeder persönlich damit macht ist seine Sache.

Ich formuliere es jetzt so dass ich sich keiner aufregt:
Ich überlege vlt. BOS Funk zu hören und werde Flugfunk nicht in DE sondern im Ausland hören. Oder auch nicht wer weiß, vlt. will ich ja nur Radio hören.

Also wirklich, ist doch wie mit den Drogen. Man darf sie konsumieren aber nicht besitzen. Ähnlich dem Scanner. Thema einfach abgehakt.
____________________
Technische Frage, da ich jetzt 2 Angebote habe jeweils für Albrecht AE72H und AE92H und einen Uniden Bearcat UBC72XLT.
Scheinbar gibt es keine wirklichen Unterschiede in den Geräten. Etwas mehr Speicherbänke und der 92H hat 900mhz.

Desweiteren hat der AE 92H noch folgendes stehen:
NF-Leistung an 8 Ohm - 490mW

Beim AE 72H sind es glaube ich nur 50mW. Was heißt das in der PRaxis? Lohnt es sich dafür ca. 40-60€ mehr auszugeben?

_________________
Grüße Stefan

Meine Bilder bei Jetphotos.net


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Funkscanner?
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. September 2016, 23:59 
Offline

Registriert: Montag 19. August 2013, 18:33
Beiträge: 6194
Wohnort: Schkeuditz
Sascha hat geschrieben:
Öhm, §35 StVO trifft nur auf die genannten Institutionen, also in deinem Fall die Feuerwehr im Einsatz, zu. Privatpersonen sind davon ausgeschlossen!
Ein Fahren mit Warnblinker oder ähnlichen (hier in Wiederitzsch haben viele den Schriftzug Feuerwehr an der Sonnenblende) befreit auch nicht von der StVO §16 (2). Ihr fahrt also alle entgegen der StVO.
Das mit dem Wegerecht ist sowieso eine eigene Sache. Wenn bei einem Einsatz der RTW vor dem NEF fährt (der RTW müsste dann zum NAW werden), dann hat das darauf folgende NEF KEIN Wegerecht. Die Nutzung von Sondersignalen und damit Wegerecht ist rechtswidrig. Sind immer spannende Fälle in der Verkehrssprechung. Nach außen ist das aber nciht erkennbar, deswegen hält man trotzdem an.


Richtig, aber falsch verstanden ;).
Das Sonderrecht ist nicht an die Fahrzeuge gebunden, sondern an die Instutition (in dem Falle "Freiwillige Feuerwehr"). Wenn ich via Pager, Anruf, Sirene oder ähnliches alarmiert werde bin ich als Mitglied der Feuerwehr unterwegs und nicht mehr als Privatperson und damit Teil der Instution.
Wir haben jedes Jahr extra eine Verkehrsschulung und wir gehen jedes Jahr auf diese Problematik ein.

Das mit dem NEF ist übrigens auch falsch.
Ein RTW wird zum NAW wenn ein Notarzt an Bord des RTW ist (wenn das NEF hinterherkommt macht es den RTW trotzdem nicht zum NAW). Im Einsatzfalle hat auch das NEF dann als Nachfahrer sehr wohl Wegerecht (auch wenn sich der NA auf dem RTW befindet) da sich wichtige Medikamente und/oder Geräte auf diesem Fahrzeug befinden, die an der Einsatzstelle benötigt werden könnten.
Da diese aber den Notärzten vorbehalten sind werden diese an Bord vom NEF vorgehalten, zumal es schlichtweg zu teuer wäre auf jedem RTW auch vorsorglich die NEF-Ausstattung vorzuhalten.

Was Du meinst ist das Nachfahren des NEF auf dem Weg zum Krankenhaus, wenn der NA an Bord des RTW mitfährt. In diesem Falle hat ein NEF nicht automatisch auch Wegerecht.

@ Eddi: Scanner im Ausland sind auch nicht ganz unproblematisch, je nach Land ;).
Aber wie gesagt der Erwerb und der Besitz alleine sind nicht strafbar - der Betrieb macht den feinen Unterschied (bei Drogen sieht das dann doch etwas anders aus xD ).


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Funkscanner?
BeitragVerfasst: Samstag 10. September 2016, 20:26 
Offline

Registriert: Mittwoch 16. September 2009, 17:15
Beiträge: 519
Wohnort: Leipzig
So finaler Beitrag zum Thema Funkscanner:
Habe heute via eBay den Uniden Bearcat UBC92XLT erstanden. Für 65€ inkl. Versand. Lediglich das Netzteil zum laden der Akkus fehlt, aber das sind ja normale Akkus die man in jedes Ladegerät stecken kann. Also kein Verlust.

Bin gespannt wie der Empfang mit der Stummelantenne so ist und vor allem wie schwer/einfach die Bedienung :o

_________________
Grüße Stefan

Meine Bilder bei Jetphotos.net


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 24 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast


Sie dürfen keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie dürfen keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de