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BeitragVerfasst: Dienstag 4. April 2006, 22:41 
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EU-Gericht entscheidet Mittwoch über Steuerbefreiung für Luftverkehr





4.4.2006, Luxemburg (AFP) - Flugtickets für 29,99 Euro könnten bald der Vergangenheit angehören. Zumindest dann, wenn die Deutsche Bahn am Mittwoch einen wichtigen Rechtsstreit gewinnt. Der Konzern unter Bahn-Chef Hartmut Mehdorn ist vor das europäische Gericht Erster Instanz in Luxemburg gezogen. Ihn stört die Befreiung der Fluggesellschaften von der Mineralölsteuer. Darin sieht Mehdorn eine unzulässige Begünstigung der Airlines gegenüber der Schiene. Urteilen die Richter im Sinne der Bahn, dürften die Verbraucher dies durch höhere Ticketpreise für Flüge zu spüren bekommen. (Az: T-351/02)





Die Bahn fordert seit Jahren ein Ende der "unzulässigen staatlichen Beihilfe zu Gunsten des Luftverkehrs". Auch nach Überzeugung der Umweltverbände ist die Steuer auf Flugbenzin überfällig. "Fliegen belastet die Umwelt besonders stark mit Schadstoffen und Lärm", kritisiert etwa der Naturschutzbund NABU. Nach Überzeugung des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) "ruinieren klimaschädliche Billigflieger die Bahn".



Nach eigenen Angaben wurde die Bahn 2004 mit Mineralöl-, Öko- und Stromsteuer in Höhe von 378 Millionen Euro belastet. Auf Einnahmen in fast gleicher Höhe von den Fluglinien habe der Staat demgegenüber verzichtet. Umgerechnet auf einen einfachen Flug von Berlin nach Frankfurt am Main seien das 21 Euro je Fluggast, auf der Strecke Berlin-München 25 Euro.



Im Juli 2002 hatte die Bahn deshalb bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde gegen die Ungleichbehandlung eingereicht. Die Kommission wies diese jedoch bereits nach zweieinhalb Monaten ab, weil die Steuerbefreiung des Flugbenzins von der europäischen Mineralölsteuerrichtlinie gedeckt sei.



Dagegen klagt nun die Bahn. Sie wirft der Kommission vor, die Beschwerde gar nicht richtig geprüft zu haben. Die Hochgeschwindigkeitszüge stünden in Deutschland und im Verkehr in die Nachbarstaaten in unmittelbarem Wettbewerb mit dem Flugzeug. Die Steuerbefreiung für Flugbenzin führe zu erheblichen Kostenvorteilen für die Luftfahrt und verstoße daher gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Dabei ergebe sich das Recht auf fairen Wettbewerb unmittelbar aus den Europäischen Verträgen.



Die Europarichter in Luxemburg werden daher vorrangig zu entscheiden haben, ob die zu den europäischen Wirtschafts-Grundrechten zählende Chancengleichheit durch eine Ausnahmeklausel in einer einfachen Richtlinie verdrängt werden kann.



airliners.de

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