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BeitragVerfasst: Montag 28. August 2006, 16:38 
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Bundesverwaltungsgericht weist Anhörungsrügen zum BBI zurück







28.8.2006, Leipzig (ddp-lbg). Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) zum geplanten Großflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld bleibt rechtskräftig. Das Gericht wies die Anhörungsrügen der Flughafengegner gegen das Urteil vom 16. März zurück. Die Rügen seien als unbegründet betrachtet worden, sagte ein BVG-Sprecher am Montag in Leipzig.









Anhörungsrügen ermöglichen es Klägern bei unanfechtbaren Urteilen wie im Fall des BBI, eine Wiedereröffnung des Verfahrens zu erzwingen, wenn wesentliche Gesichtspunkte vom Gericht übersehen wurden. Die Rügen der Flughafengegner richteten sich vor allem gegen die Ablehnung von Beweisanträgen in der mündlichen Verhandlung. Die Kläger wollten erreichen, dass das Verfahren in Leipzig fortgesetzt wird. Die Rügen waren zudem eine Voraussetzung für die Zulassung der Verfassungsbeschwerden gegen das BVG-Urteil. Die Beschwerden haben die Flughafengegner beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.



Das BVG hatte im März den Ausbau des Flughafens in Schönefeld unter Auflagen genehmigt. So verfügten die Richter ein Nachtflugverbot und ordneten zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an. Aus Sicht der Anwälte der Flughafengegner wurden bei dem Urteil jedoch wesentliche Belange der Anwohner nicht berücksichtigt. Im Wesentlichen geht es um die Grundrechte auf Unversehrtheit und Eigentum sowie die Standortwahl.



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