Elf Klagen gegen Ausweitung des Flughafenbetriebs in Düsseldorf
Münster/Düsseldorf (ddp-nrw). Beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster sind elf Klagen gegen die vom NRW-Verkehrsministerium genehmigte Ausweitung des Flugverkehrs am Düsseldorfer Airport eingegangen. Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte, reichten die Städte Essen, Kaarst, Krefeld, Meerbusch, Mülheim, Neuss und Ratingen Klage ein. Weitere vier Klagen gingen von insgesamt 45 Privatpersonen aus dem Flughafenumfeld ein.
Die Anwohner wenden sich vor allem gegen die befürchtete Lärmbeeinträchtigung. Zudem wurden neun Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gestellt. Wird den Anträgen stattgegeben, müsste die bereits gültige neue Betriebsregelung außer Kraft gesetzt werden.
Das NRW-Verkehrministerium hatte im vergangenen November die neue Betriebsregelung am drittgrößten deutschen Flughafen genehmigt. Danach sind 131 000 statt bisher rund 122 200 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten zwischen Ostern und Herbst möglich. Die Genehmigung sieht vor, dass im Linien- und Charterflugverkehr täglich zwischen 6.00 und 22.00 Uhr an acht Stunden 45 statt bisher 38 Flugbewegungen pro Stunde zulässig sind. In dieser Zeit dürfen die Haupt- sowie die Parallelbahn des Airports genutzt werden.
Wie es weiter hieß, kann zum weiteren Ablauf des Verfahrens am OVG derzeit noch nichts gesagt werden. NRW-Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) hatte im November angekündigt, mit den Bürgermeistern der klagenden Kommunen das Gespräch zu suchen.
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