VGH verhandelt über Klagen gegen Flugrouten am Frankfurter Flughafen
14.3.2006, Kassel (ddp-hes). Mit den Abflugrouten am Frankfurter Flughafen hat sich am Dienstag der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) befasst. Die Kasseler Richter verhandelten über die Klagen der Städte Mainz und Wiesbaden gegen die vor fünf Jahren geänderten Trassen.
Seit der Luftverkehr am Rhein-Main-Airport im April 2001 vollständig neu geordnet wurde, führt eine Abflugroute genau zwischen den beiden Landeshauptstädten hindurch. Nach Auffassung der Kommunen hat das zu einer unzumutbaren Erhöhung der Lärmbelastung geführt. Sie fordern Streckenführungen, die Mainz und Wiesbaden im Süden oder Norden umgehen. Diese möglichen Alternativen habe das Luftfahrtbundesamt nicht ausreichend geprüft. Ein Urteil war bis zum frühen Abend noch nicht ergangen. In der mündlichen Verhandlung zeichnete sich jedoch eine Entscheidung zu Ungunsten der klagenden Kommunen ab.
Der Fluglärm in Mainz und Wiesbaden liege in einer «Größenordnung, die als zumutbar anzusehen sein dürfte», sagte Senatsvorsitzender Hartmut Zysk. Damit habe das Luftfahrtbundesamt wohl nicht jede mögliche Alternative bis ins Detail prüfen müssen. Er verwies auf die Entscheidung, mit der das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2004 ein Urteil des VGH gegen die ebenfalls im April 2001 geänderten Taunus-Flugrouten aufgehoben hatte.
Die Leipziger Richter hatten befunden, dass bei zumutbarer Lärmbelastung ein abgespecktes Abwägungsprogramm ausreiche. Die Festsetzung von Flugrouten sei nur dann rechtswidrig, wenn Beeinträchtigungen «ohne Weiteres» vermieden werden könnten und das Luftfahrtbundesamt die Augen vor offenkundig geeigneteren Alternativstrecken verschlossen habe.
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