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BeitragVerfasst: Mittwoch 15. März 2006, 16:26 
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VGH verhandelt über Klagen gegen Flugrouten am Frankfurter Flughafen



14.3.2006, Kassel (ddp-hes). Mit den Abflugrouten am Frankfurter Flughafen hat sich am Dienstag der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) befasst. Die Kasseler Richter verhandelten über die Klagen der Städte Mainz und Wiesbaden gegen die vor fünf Jahren geänderten Trassen.





Seit der Luftverkehr am Rhein-Main-Airport im April 2001 vollständig neu geordnet wurde, führt eine Abflugroute genau zwischen den beiden Landeshauptstädten hindurch. Nach Auffassung der Kommunen hat das zu einer unzumutbaren Erhöhung der Lärmbelastung geführt. Sie fordern Streckenführungen, die Mainz und Wiesbaden im Süden oder Norden umgehen. Diese möglichen Alternativen habe das Luftfahrtbundesamt nicht ausreichend geprüft. Ein Urteil war bis zum frühen Abend noch nicht ergangen. In der mündlichen Verhandlung zeichnete sich jedoch eine Entscheidung zu Ungunsten der klagenden Kommunen ab.



Der Fluglärm in Mainz und Wiesbaden liege in einer «Größenordnung, die als zumutbar anzusehen sein dürfte», sagte Senatsvorsitzender Hartmut Zysk. Damit habe das Luftfahrtbundesamt wohl nicht jede mögliche Alternative bis ins Detail prüfen müssen. Er verwies auf die Entscheidung, mit der das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2004 ein Urteil des VGH gegen die ebenfalls im April 2001 geänderten Taunus-Flugrouten aufgehoben hatte.



Die Leipziger Richter hatten befunden, dass bei zumutbarer Lärmbelastung ein abgespecktes Abwägungsprogramm ausreiche. Die Festsetzung von Flugrouten sei nur dann rechtswidrig, wenn Beeinträchtigungen «ohne Weiteres» vermieden werden könnten und das Luftfahrtbundesamt die Augen vor offenkundig geeigneteren Alternativstrecken verschlossen habe.



http://www.airliners.de/airports/nachri ... cleid=7906

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BeitragVerfasst: Donnerstag 16. März 2006, 14:50 
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Verwaltungsgerichtshof weist Klagen gegen Flugrouten am Frankfurter Flughafen ab



15.3.2006, Kassel (ddp-hes). Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Dienstag die Klagen der Städte Mainz und Wiesbaden gegen Flugrouten am Frankfurter Flughafen abgewiesen. Die Kasseler Richter befanden, dass die vor fünf Jahren eingeführten neuen Lufttrassen in den beiden Städten nicht für eine unzumutbare Lärmbelastung gesorgt hätten (Az.: 12 A 2659/04). Die Festlegung der Routen sei «sachlich begründet und rechtlich einwandfrei» erfolgt. Seit der Luftverkehr am Rhein-Main-Airport im April 2001 vollständig neu geordnet wurde, führt eine Abflugroute genau zwischen den zwei Landeshauptstädten hindurch.



Nach Auffassung der Kommunen hat die neu geschaffene Strecke zu einer erheblichen Steigerung der Flugbewegungen über dem Stadtgebiet und damit zu einer unzumutbaren Erhöhung der Lärmbelastung geführt. Sie forderten Streckenführungen, die Mainz und Wiesbaden im Süden oder Norden umgehen - zu Unrecht, wie der VGH entschied. Es gebe keine Hinweise auf mögliche Alternativen, die vom Luftfahrtbundesamt nicht ausreichend untersucht worden seien, befand der Senat.



Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte sich ein Urteil zu Ungunsten der klagenden Kommunen abgezeichnet. Der Fluglärm in Mainz und Wiesbaden liege in einer «Größenordnung, die als zumutbar anzusehen sein dürfte», sagte Senatsvorsitzender Hartmut Zysk. Damit habe das Luftfahrtbundesamt nicht jede mögliche Alternative bis ins Detail prüfen müssen. Er verwies auf die Entscheidung, mit der das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2004 ein Urteil des VGH gegen die ebenfalls im April 2001 geänderten Taunus-Flugrouten aufgehoben hatte. Die Leipziger Richter hatten damals festgelegt, dass bei zumutbarer Lärmbelastung ein abgespecktes Abwägungsprogramm ausreiche. Die Festsetzung von Flugrouten sei nur dann rechtswidrig, wenn Beeinträchtigungen «ohne Weiteres» vermieden werden könnten und das Luftfahrtbundesamt die Augen vor offenkundig geeigneteren Alternativstrecken verschlossen habe.



http://www.airliners.de/airports/nachri ... cleid=7913

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