Was mich ein wenig irritiert ist der Satz:
Zitat:
"Zwischen 23 und 5 Uhr hätten Flüge daher nicht komplett verboten werden können. Nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu den Nachtflügen in Leipzig und München befürchtete Hessen zudem, dass ein komplettes Nachtflugverbot im Nachhinein gerichtlich gekippt worden wäre."
Muss es nicht anders lauten. Eine totale Öffnung des Nachtfluges hätte zum Einkassieren geführt? Also so ganz kausal ist die Argumentationskette nicht, aber ganz klar nachvollziehbar, wenn man mit der Wettbewerbsfähigkeit argumentiert und FRA dann ins Hintertreffen geraten wäre.
Wie auch immer. Klagen wird es dennoch geben. Mal sehen, welcher Kompromiss dabei rauskommt.